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Integrations- und Berufssprachkurse: Honorarlehrkräfte zwischen Herrenberg-Urteil und Haushaltskürzungen
Lehrkräfte in Integrations- und Berufssprachkursen arbeiten nach Angaben des Deutschen Volkshochschul-Verbands überwiegend freiberuflich; für Honorarlehrkräfte gilt laut Bundesregierung eine Untergrenze von 42,23 € (Integrationskurse) bzw. 43,92 € (Berufssprachkurse) je Unterrichtseinheit. Das Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts vom 28.06.2022 (B 12 R 3/20 R) und die Übergangsregelung des § 127 SGB IV gelten hier wie für jede Lehrtätigkeit; ein BSG-Urteil speziell zu Integrationskursen wurde nicht gefunden. Weil nach Angaben der Verbände zugleich der Kostenerstattungssatz teilweise gesenkt und die Bundesmittel für 2027 niedriger geplant wurden, lässt sich ein eigener Herrenberg-Effekt von den Haushaltsentwicklungen nicht trennen.
Inhalt und Stand dieser Seite
Begriffe und rechtlicher Rahmen
In Integrations- und Berufssprachkursen ist von Lehrkräften in den Integrations- und Berufssprachkursen, von Integrationslehrern, Kursträgern und der Honoraruntergrenze die Rede (BT-Drs. 21/3681); die Kurse bilden zusammen das Gesamtprogramm Sprache (BT-Drs. 21/3404). Für diesen Bereich gibt es keine Sonderregel: Die Maßstäbe des Herrenberg-Urteils gelten wie für jede Lehrtätigkeit, und die Übergangsregelung des § 127 SGB IV gilt tätigkeitsbezogen für alle Lehrtätigkeiten, laut DRV auch an sonstigen, auch privaten Bildungseinrichtungen (DRV-FAQ). Ein Urteil des Bundessozialgerichts speziell zu Lehrkräften in Integrations- oder Berufssprachkursen wurde bis 03.11.2026 nicht gefunden; maßgeblich sind die allgemeinen Kriterien.
Honoraranteil: Angaben aus einer Kleinen Anfrage
Belastbare amtliche Zahlen zum Honoraranteil lagen der Redaktion nicht vor; die meistzitierten Werte stammen aus einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke vom 22.12.2025. Danach seien rund 70 % der Lehrkräfte im Gesamtprogramm Sprache Honorarlehrkräfte (ohne Quellenangabe), und laut Zwischenbericht III (2023) der Evaluation der Integrationskurse (EvIk) arbeiteten 93,9 % der Honorarlehrkräfte genau zur Honoraruntergrenze (BT-Drs. 21/3404). Beides sind Angaben der Fragesteller. Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort vom 13.01.2026 auf diese Zahlen nicht ein und nennt keine eigenen (BT-Drs. 21/3681). Der Deutsche Volkshochschul-Verband (DVV) beschreibt die Lehrkräfte als „überwiegend freiberuflich“ tätig (DVV-Factsheet, 03/2026). Auch Volkshochschulen führen solche Kurse durch; ihre Statistik weist die BAMF-Mittel nicht gesondert aus (DIE; Volkshochschulen).
Honoraruntergrenzen und Kostenerstattungssatz
Kursträger erhalten je Teilnehmendem und Unterrichtseinheit einen festen Kostenerstattungssatz (KES); für Honorarlehrkräfte gilt eine Honoraruntergrenze. Laut Bundesregierung gelten die aktuellen Werte für Integrationskurse seit August 2022, für Berufssprachkurse seit 01.11.2023 (BT-Drs. 21/3681). Die Verbände sprechen im Juni 2026 von mehr als vier Jahren ohne Anpassung, und nach Angaben des DVV wurde der KES für Kurse ab 17 Teilnehmenden im Oktober 2025 gesenkt; die Regierungsantwort vom Januar 2026 erwähnt diese Senkung nicht (Positionspapier, 15.06.2026; DVV-Factsheet).
| Größe | Wert | Stand | Quelle |
|---|---|---|---|
| Honoraruntergrenze Integrationskurse | 42,23 € je Unterrichtseinheit | seit 01.08.2022 | BT-Drs. 21/3681 |
| Honoraruntergrenze Berufssprachkurse | 43,92 € je Unterrichtseinheit | seit 01.11.2023 | BT-Drs. 21/3681 |
| Honoraruntergrenze 2007 (zum Vergleich, Angabe des DVV) | 15 € | 2007 | DVV-Factsheet |
| KES Integrationskurse je Teilnehmendem und Unterrichtseinheit | 4,58 € (2007 laut DVV: 2,05 €, also +123 %) | seit August 2022 | BT-Drs. 21/3681; DVV-Factsheet |
| KES Berufssprachkurse je Teilnehmendem und Unterrichtseinheit | 5,12 € | seit 01.11.2023 | BT-Drs. 21/3681 |
| KES für Kurse ab 17 Teilnehmenden (Angabe des DVV) | um rund 10 % gesenkt | Oktober 2025 | DVV-Factsheet |
| Forderung des DVV zum KES | 6,64 € (Integrationskurs), 6,77 € (Berufssprachkurs) | März 2026 | DVV-Factsheet |
Die Verbände fordern einen um 10 % höheren KES und ein Mindesthonorar, das der Tarifentwicklung folgt (Positionspapier, 15.06.2026).
Ableitung der Redaktion Weil der KES feststeht, kann ein Träger höhere Personalkosten kaum über den Preis weitergeben. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt den Spielraum. Bei 15 Teilnehmenden ergibt ein KES von 4,58 € eine Erstattung von 68,70 € je Unterrichtseinheit; das Mindesthonorar von 42,23 € entspricht davon rund 61 %. Bei einer Anstellung kämen Arbeitgeberbeiträge, Urlaub und Entgeltfortzahlung hinzu; allein der Rentenversicherungsbeitrag beträgt 2026 insgesamt 18,6 % (Haufe). Zur Kostenlogik: Kosten von Anstellung und Honorar.
Haushalt 2026 und 2027
Für 2027 sind nach Angaben der Träger 650 Mio. € für Integrationskurse geplant, nach rund 1 Mrd. € im Jahr 2026, die weitgehend gebunden seien. Diakonie, IB und weitere Verbände halten mindestens 900 Mio. € für nötig und überschreiben ihr Papier mit „35 Prozent Kürzung“ (Positionspapier, 15.06.2026). Dasselbe Papier berichtet von einem Zulassungsstopp, den das Bundesinnenministerium im Februar 2026 verhängt habe, und von einer Teilnahmequote für freiwillig Teilnehmende ab 01.06.2026. Bereits im Dezember 2024 berichtete der hessenschau über Kürzungen des Bundes bei den Kursarten: Die zusätzlichen 200 Stunden der Frauenkurse (900 statt 700 Stunden) und die meisten Wiederholerstunden sollten entfallen (hessenschau, 05.12.2024).
Was die Bundesregierung zur Prüfpraxis sagt
Im September 2024 erklärte die Bundesregierung, die geänderte Prüfpraxis der DRV habe „keine Auswirkungen auf die Kurskosten“ der Integrationskurse, Berufssprachkurse und begleitenden Coachings (BT-Drs. 20/12811; hib 608/2024). In ihrer Antwort vom 13.01.2026 nennt sie die Honoraruntergrenzen und schreibt zur Reform des Statusfeststellungsverfahrens, deren Umsetzung werde vorbereitet (BT-Drs. 21/3681). Zum Stand der Reform: Reform der Statusfeststellung.
Achtung, veraltet In der Drucksache vom 13.01.2026 steht als Ende der Übergangsregelung noch der 31.12.2026, und zwar im abgedruckten Fragetext; die Bundesregierung selbst äußert sich in ihrer Antwort nicht zum Enddatum. Seit der Änderung durch BGBl. 2026 I Nr. 107 gilt der 31.12.2027; Versicherungspflicht bei festgestellter Beschäftigung tritt erst ab 01.01.2028 ein (§ 127 SGB IV; BGBl. 2026 I Nr. 107).
Zustimmungserklärungen in Sprachkursen
Laut der Kleinen Anfrage vom Dezember 2025 lassen einige Träger ihre Lehrkräfte Erklärungen unterschreiben, die eine Selbständigkeit über den 31.12.2026 hinaus bestätigen sollen; die Fragesteller wollten wissen, ob solche Erklärungen eine spätere Statusprüfung der DRV beeinflussen (BT-Drs. 21/3404). Die Bundesregierung antwortete, solche Vereinbarungen entzögen sich im Einzelnen ihrer Kenntnis (BT-Drs. 21/3681). Die GEW hatte im Mai 2025, vor der Verlängerung, Klauseln über den 31.12.2026 hinaus für unwirksam gehalten (GEW-Flyer, 05/2025). Inzwischen reicht der gesetzliche Zeitraum bis 31.12.2027. Ob eine vor der Verlängerung unterschriebene Erklärung auch 2027 trägt, ist nach dem Stand der Recherche vom 03.11.2026 amtlich nicht beantwortet. Die Zustimmung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen und ist freiwillig (DRV). Wer die Voraussetzungen erfüllt und zustimmt, gilt vom 01.03.2025 bis 31.12.2027 als selbstständige Lehrkraft und ist dann in der Regel selbst rentenversicherungspflichtig, wenn keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 2 SGB VI; § 127 SGB IV). Mehr: Zustimmungserklärung und Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrkräfte.
Herrenberg-Effekt und Haushaltskürzungen lassen sich nicht trennen
Ob Integrationskurse wegen des Statusrisikos oder wegen gekürzter Mittel wegfallen, lässt sich mit den verfügbaren Quellen nicht unterscheiden. Fallzahlen zu Kursträgern, die wegen des Urteils aufgegeben haben, wurden nicht gefunden. Greifbar sind die finanziellen Eckdaten: ein fester KES, der nach Angaben des DVV zuletzt für größere Kurse gesenkt wurde, eine seit 01.08.2022 unveränderte Honoraruntergrenze für Integrationskurse und, nach Angaben der Verbände, für 2027 deutlich weniger Mittel als 2026.
Ableitung der Redaktion Das BSG hat am 23.07.2026 bei einer VHS-Dozentin die Pflicht des Trägers, schulrechtliche Vorgaben einzuhalten, als Grund für Weisungsunterworfenheit gewertet; bisher liegt dazu nur der Terminbericht vor (BSG, Terminbericht B 12 BA 12/24 R). Soweit Kursträger in Integrations- und Berufssprachkursen verbindliche externe Vorgaben einhalten müssen, könnten Prüfer diesen Gedanken auf sie anwenden. Eine Entscheidung zu diesen Kursen wurde nicht gefunden, es bleibt eine Schlussfolgerung der Redaktion. Modelle im Vergleich: Lösungsmodelle.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Gilt das Herrenberg-Urteil für Lehrkräfte in Integrationskursen?
Ja. Die Maßstäbe gelten für alle Lehrtätigkeiten, und § 127 SGB IV ist tätigkeitsbezogen; laut DRV erfasst er auch sonstige, auch private Bildungseinrichtungen (DRV-FAQ). Ein BSG-Urteil speziell zu Integrationskurslehrkräften wurde bis 03.11.2026 nicht gefunden.
Wie hoch ist die Honoraruntergrenze in Integrations- und Berufssprachkursen?
Laut Antwort der Bundesregierung vom 13.01.2026 beträgt sie 42,23 € je Unterrichtseinheit in Integrationskursen (seit 01.08.2022) und 43,92 € je Unterrichtseinheit in Berufssprachkursen (seit 01.11.2023) (BT-Drs. 21/3681).
Wie hoch ist der Kostenerstattungssatz für Integrationskurse?
Laut Bundesregierung beträgt er je Teilnehmendem und Unterrichtseinheit 4,58 € in Integrationskursen (seit August 2022) und 5,12 € in Berufssprachkursen (seit 01.11.2023) (BT-Drs. 21/3681). Nach dem DVV-Factsheet vom März 2026 wurde der Satz im Oktober 2025 für Kurse ab 17 Teilnehmenden um rund 10 % gesenkt; die Regierungsantwort erwähnt das nicht. Der DVV fordert 6,64 € für Integrations- und 6,77 € für Berufssprachkurse (DVV-Factsheet).
Wie viele Lehrkräfte in Integrationskursen arbeiten auf Honorarbasis?
Eine amtliche Zahl wurde nicht gefunden. Die Fraktion Die Linke gibt in ihrer Kleinen Anfrage vom 22.12.2025 ohne Quellenangabe an, rund 70 % der Lehrkräfte im Gesamtprogramm Sprache seien Honorarlehrkräfte (BT-Drs. 21/3404). Die Bundesregierung bestätigt diese Zahl in ihrer Antwort nicht und nennt keine eigene (BT-Drs. 21/3681).
Wie viel Geld ist für Integrationskurse 2027 eingeplant?
Laut einem Positionspapier von Diakonie, IB und weiteren Trägern vom 15.06.2026 sind für 2027 650 Mio. € geplant, nach rund 1 Mrd. € im Jahr 2026; die Verbände halten mindestens 900 Mio. € für nötig (Positionspapier). Der Haushalt 2027 war bei Redaktionsschluss nicht abschließend ausgewertet.
Quellen dieser Seite
- BSG, Urteil vom 28.06.2022, B 12 R 3/20 R bsg.bund.de
- Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, BT-Drs. 21/3404 (22.12.2025) dserver.bundestag.de
- Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/3681 (13.01.2026) dserver.bundestag.de
- Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 20/12811 (04.09.2024) dserver.bundestag.de
- hib 608/2024 (20.09.2024) bundestag.de
- DVV, Factsheet Finanzierungslücken bei Integrations- und Berufssprachkursen (03/2026) volkshochschule.de
- Positionspapier Integrationskurse Haushalt 2027 (Diakonie, IB u. a., 15.06.2026) diakonie.de
- hessenschau, Integrationskurse: Bund will Angebote streichen (05.12.2024) hessenschau.de
- DRV-FAQ Wissenswertes zur Übergangsregelung (Stand 01.04.2026) deutsche-rentenversicherung.de
- DRV, Übergangsregelung für Lehrkräfte und ihre Auftraggeber (aktualisiert 17.05.2026) deutsche-rentenversicherung.de
- § 127 SGB IV (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de
- BGBl. 2026 I Nr. 107 (recht.bund.de) recht.bund.de
- § 2 SGB VI (gesetze-im-internet.de) gesetze-im-internet.de
- Haufe, Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026 (09.12.2025) haufe.de
- GEW-Hauptvorstand, Flyer Herrenberg-Urteil (05/2025) gew.de
- BSG, Terminbericht B 12 BA 12/24 R (23.07.2026) bsg.bund.de
- DIE, vhs-Zahlen in Kürze, Berichtsjahr 2022 die-bonn.de